architektur + design
Gebäudeenergieberatung

Nach der ENEV Energieeinsparverordnung 2009 muss jedes Gebäude einen
Energiepass haben. Eigentümer, die Mietflächen dem Markt zur Verfügung stellen,
haben gewisse Auflagen zu erfüllen.
Dämmen der obersten Geschossdecke, Dämmen der Kellerdecke von unten.
Im Rahmen eines Umbaus oder von Sanierungsmaßnahmen, müssen die derzeit
Geltenden ENEV Richtlinien für Bestand/bzw. Neubau erfüllt werden. Wir helfen
Ihnen gerne dabei.

quer4mat- bietet Gebäudeenergieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude
nach DIN 4701 + 18599 zertifiziert, (Bafa Zulassung)


quer4mat- erstellt für Sie einen Energieausweis (Energiepass), Energiegutachten
für Wohn- und Nichtwohngebäude (Bafa Zulassung)


quer4mat- berät Sie bei Fördermittelfragen für Wohngebäude und KfW Kredite.


Energieausweis Für Wohn- und Nichtwohngebäude
Der Energieausweis (Energiepass) ist nunmehr auf der Grundlage der EnEV 2009 verpflichtend eingeführt. Es gibt hierfür verschiedene Termine und verschiedene Ausführungen. Ein Energieausweis ersetzt jedoch keine Energieberatung. Der von mir ausgestellte “Energieausweis nach einer Bedarfsberechnung” beinhaltet immer eine Begehung der Gebäude und Erfassung der Gebäudedaten, denn nur dann können qualifizierte Modernisierungsempfehlungen gegeben werden.

Energiegutachten - Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude
Die Energiegutachten stellen den energetischen Ist–Zustand der Gebäude dar und beinhalten verschiedene Varianten für Energie-Einsparmaßnahmen mit den entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Der Einsatz von alternativen Energien wird dabei im starken Maße berücksichtigt. Die Gutachten werden nach der Richtlinie zur Energiesparberatung der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit einer Vor-Ort-Beratung ausgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Energieberatung auch vom Staat bezuschusst werden. Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist ein Bestandteil der Energieberatung/des Energiegutachtens und wird selbstverständlich mit erstellt.

Fördermittelberatung zu Neubauten zur Gebäudesanierung

Bund und Länder stellen erhebliche Summen an Fördermitteln zur energetischen Gebäudesanierung bereit. Eine Fördermittelberatung mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kann sich der Energieberatung nahtlos anschließen, ebenso die notwendige Antragstellung für Förderungsprogramme der KfW-Bankengruppe. Zu den verfügbaren Förderungsprogrammen erhalten Sie weitere Informationen direkt bei der KfW. Einer Fördermittelberatung mit Wirtschaftlichkeitsüberprüfung geht immer eine Energieberatung mit entsprechenden Modernisierungsvorschlägen voraus.


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